Falschparker – ein kleiner Leitfaden

Auf dieser Seite möchte ich einen kleinen Leitfaden bereitstellen, der beim Umgang mit Falschparkern – insbesondere in Köln – helfen kann.

Disclaimer: Der Fokus liegt auf einer praktischen Umsetzbarkeit, basierend auf der von mir wahrgenommenen gelebten Praxis von Polizei und Ordnungsdienst. Rein rechtlich mag die Situation in vielen Fällen anders aussehen und es gibt auch viele Aspekte, die mir persönlich nicht gefallen. Derartige Gedanken habe ich aber für diesen Leitfaden ausdrücklich in den Hintergrund gestellt.

Ich bitte ausdrücklich um Verbesserungsvorschläge und Fehlerhinweise, damit diese Seite möglichst hilfreich ist. Ich bin dafür per E-Mail zu erreichen.

Polizei parkt auf Radschutzstreifen (Quelle: Reddit)

Je nach Situation bieten sich verschiedene Vorgehensweisen an. In einer dringenden Situation, beispielsweise einer zugeparkten Feuerwehrzufahrt, sollte man immer das Ordnungsamt bzw. die Polizei anrufen. Bei weniger dringenden Vergehen kann man natürlich auch das Ordnungsamt telefonisch informieren, eine zeitnahe Bearbeitung ist allerdings nicht immer realistisch.

Zusätzlich zu telefonischen Meldungen kann man Verstöße auch selber dokumentieren und dem Ordnungsamt online melden. Hierzu gibt es auf dieser Seite einige Hinweise, wie man diese Meldung gestalten sollte, damit sie auch bearbeitet wird.

Inhaltsverzeichnis

Dringende Situation

Ordnungsamt

Bei beispielsweise einer zugeparkten Feuerwehrzufahrt muss das falsch parkende Fahrzeug sofort umgesetzt werden. Hierfür sollte man das Ordnungsamt anrufen und auf die Dringlichkeit hinweisen.

Meiner Erfahrung nach sind viele andere Verstöße, wie zugeparkte Gehwege oder Fußgängerüberwege, allerdings nicht ausreichend dafür, dass das Ordnungsamt bzw. die Polizei sofort aktiv wird.

Ein entsprechendes Gespräch könnte wie folgt ablaufen:

"Guten Tag, mein Name ist X. Ich möchte einen Falschparker in einer amtlichen Feuerwehrzufahrt (im Stadtteil Y) melden."
    "Ich notiere eben ihren Namen und ihre Telefonnummer. In welcher Straße ist das? Hausnummer?"
"Beispielstraße 123."
    "Danke, ist notiert. Ich gebe es an die Kollegen im Außendienst weiter.

Eventuell wird man nach dem Kennzeichen des PKW gefragt, das muss man aber nicht nennen können.

Normalerweise kommt daraufhin jemand vom Außendienst, dokumentiert den Verstoß und sorgt dafür, dass das Fahrzeug entfernt wird. Hierfür wird zuerst versucht, den Halter telefonisch zu kontaktieren. Wenn das nicht klappt, wird ein Abschleppunternehmen beauftragt.

Anwesend vor Ort muss (und sollte) man hierfür nicht sein. Falls man aber mitbekommt, dass das Fahrzeug in der Zwischenzeit entfernt wurde, sollte man das Ordnungsamt kurz informieren, um eine unnötige Anfahrt zu vermeiden.

Polizei

Es ist durchaus realistisch, dass das Ordnungsamt außerhalb der Öffnungszeiten nicht erreichbar ist oder man bei einer telefonischen Meldung von Überlastung oder nahendem Schichtende erfährt. In Zeiten, in denen viel los ist (bspw. Abendstunden am Wochenende), kann man auch über 10 Minuten in der Warteschleife hängen. In diesen Fällen ist es kein Problem, die Polizei anzurufen. Dafür sollte man die Telefonnummer der jeweiligen Wache herausfinden (und nicht den Notruf wählen). Ein entsprechendes Gespräch könnte wie folgt starten:

"Guten Tag, mein Name ist X. Ich möchte einen Falschparker in einer amtlichen Feuerwehrzufahrt (im Stadtteil Y) melden. Das Ordnungsamt ist nicht erreichbar."

Je nach Situation wird man telefonisch an das Ordnungsamt weiterverbunden (vorbei an Warteschleifen) oder kann die Angaben direkt an die Polizei durchgeben. Die Bearbeitung vor Ort wird eventuell trotzdem vom Ordnungsamt durchgeführt, wenn die Polizei es schafft den Auftrag weiterzugeben.

Wenn der Auftrag nicht angenommen wird ("Wir sind nicht zuständig", "Dann warten Sie länger in der Warteschleife", sonstige Diskussionen), sollte man den Namen des Polizisten am Telefon notieren und das Anliegen schriftlich über eine Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB, siehe hier) klären. Es kann auch nicht schaden, nach dem Vorgesetzten zu fragen und (freundlich, aber bestimmt) auf die Dringlichkeit der Situation und die Zuständigkeit der Polizei (mangels Erreichbarkeit des Ordnungsamtes) zu verweisen.

Verstöße telefonisch melden

Prinzipiell funktionieren telefonische Meldungen ähnlich wie bei dringenden Situationen. Aufgrund Überlastung (Personalknappheit, Unterfinanzierung, ...) führend diese Anrufe allerdings nicht zwingend dazu, dass die Situation zeitnah vor Ort vom Außendienst wahrgenommen (und ggf. geahndet) wird.

Eine telefonische Meldung kann trotzdem sinnvoll sein, wenn

Ein entsprechendes Gespräch könnte wie folgt ablaufen:

"Guten Tag, mein Name ist X. Ich möchte mehrere Falschparker (im Stadtteil X) melden."
    "Ich notiere eben ihren Namen und ihre Telefonnummer. Worum geht es denn?"
"In der Beispielstraße stehen ca. zehn PKW im Halteverbot, zwischen Hausnummer 5 und 19."
    "Danke, ist notiert. Ich gebe es an die Kollegen im Außendienst weiter.

Verstöße online melden

Mehrere Städte bieten Kontaktformulare oder -adressen an, um Verstöße auch online zu melden. Die private Webseite weg.li bietet eine moderne und bequeme Möglichkeit, um Meldungen online vorzunehmen. Hierfür wird die Eingabe beispielsweise durch eine Kennzeichen-Erkennung und automatisierte Adresseingabe unterstützt. Wenn Zweifel bestehen, ob die Meldungen per weg.li auch bearbeitet werden, sollte man auf ein bereitgestelltes Formular zurückgreifen.

Damit eine private Online-Meldung vom jeweiligen Ordnungsamt auch verfolgt wird, sollte man einige Hinweise beachten bzw. Fehler vermeiden.

Unterabschnitte: Grundlagen | Ort/Adresse | Behinderung | Dauer | Menschen/Gesichter, andere Kennzeichen | Mehrere Verstöße | Fahrzeug-Gewicht

Grundlagen

Die Meldung darf nicht anonym erfolgen, man muss also seinen Namen und eine Adresse angeben. Es ist hierbei möglich, auch bspw. die Adresse des Arbeitgebers anzugeben, sofern die Post entsprechend zugestellt wird. Die eigenen Daten werden (im Normalfall) vom Ordnungsamt erst weitergegeben, wenn es zu einem Bußgeldbescheid kommt, das zuerst angebotene Verwarngeld also nicht bezahlt wird. Spätestens bei einem Gerichtsverfahren ist es dem Beschuldigten möglich, durch Akteneinsicht Daten zum Zeugen einzusehen.

Eine durchsuchbare Liste möglicher Tatbestände gibt es bei weg.li: https://www.weg.li/charges.

Zwischen dem Verstoß und der Meldung sollte nicht zu viel Zeit vergehen, da auch die internen Prozesse bei der Stadt noch Zeit in Anspruch nehmen und es "Verjährungs"-Fristen gibt. Wenige Tage bis Wochen sind vermutlich OK, deutlich mehr Zeit sollte man sich nicht lassen.

Die Beweisfotos müssen den Sachverhalt klar dokumentieren. Hierfür ist es zwingend nötig, dass das Kennzeichen sowie der Verstoß klar zu erkennen sind.

Das entsprechende Verkehrsschild (sofern vorhanden), bspw. "absolutes Halteverbot" sollte ebenfalls fotografiert werden, da dies für ein eventuelles Bußgeldverfahren nötig ist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass man auf dem gleichen Foto auch das Fahrzeug bzw. sogar das Kennzeichen sehen kann. Ein (Übersichts-)Foto, auf dem das Verkehrsschild zu sehen ist, reicht vollkommen aus. Wenn man auf den Fotos nicht konkret den Verstoß erkennen kann, da das entsprechende Verkehrsschild nicht abgebildet ist und es kein offensichtlicher Verstoß wie Gehwegparken ist, kann die Meldung deshalb ins Leere laufen!

Verkehrszeichen Halteverbot mit weit entferntem Falschparker

Ort/Adresse

Aus der Meldung muss klar erkennbar sein, wo sich der Vorfall ereignet hat. Bei offensichtlichen Verstößen reicht es dafür aus, Straße und Hausnummer anzugeben und im Text bspw. "Radweg bei Hausnummer 5" oder "Gehweg zwischen Hausnummern 3 und 5" zu ergänzen. Es ist auch vollkommen OK, andere Details zu nennen: "gegenüber vom ALDI-Markt", "direkt vor Zebrastreifen", "im Kreuzungsbereich X-Straße/Y-Straße", ...

Ein Übersichts-Foto, auf dem man die Umgebung (und ggf. Hausnummern, Straßennamen) erkennt, ist hilfreich, aber nicht zwingend nötig.

Behinderung

Es gibt Verstöße, bei denen eine Behinderung zu einem höheren Bußgeld und ggf. einem Punkt führen kann. Bei einem Radweg bzw. Schutzstreifen reicht es dafür aus, dass man als Radfahrer ausweichen oder anhalten musste. Dies sollte man entsprechend kurz im Freitext erwähnen:

"Ich wurde als Radfahrer bei meiner Fahrt behindert, da ich in den Fließverkehr ausweichen musste."

Bei Falschparkern auf einem Gehweg reicht in der Praxis eine geringe Restgehwegbreite (bspw. unter 120cm), so dass ein Begegnungsverkehr nicht mehr möglich ist.

"Aufgrund der geringen Rest-Breite von ca. 80cm war ein Begegnungsverkehr ohne Behinderung nicht mehr möglich."

Besonders hilfreich ist es, wenn man die Behinderung mit Fotos von (weiteren) Fußgängern oder Radfahrern belegen kann. Der Text der Meldung kann dann beispielsweise lauten:

"Inklusive mir wurden mehrere Radfahrer (siehe Fotos) behindert, also zum Anhalten oder Ausweichen gezwungen."

Radfahrer, die auf zugeparktem Radweg behindert werden

oder

"Inklusive mir wurden mehrere Fußgänger (siehe Fotos) behindert, also zum Anhalten oder Ausweichen gezwungen. Ein Begegnungsverkehr war nicht möglich."

Fußgänger, die auf zugeparktem Gehweg behindert werden

Analog zur Behinderung gibt es auch den Vorwurf der Gefährdung. Auch wenn nüchtern betrachtet viele Verstöße auch gefährden, ist es in der Praxis so gut wie unmöglich, dies auch nachzuweisen bzw. verfolgen zu lassen. Die Empfehlung ist daher, auf eine Behinderung hinzuweisen, was auch schon für einen Punkt ausreichen kann.

Dauer

Bei Parkverstößen ist es außerdem nötig, die Dauer zu dokumentieren. Auch wenn bereits ein verlassenes Fahrzeug als geparkt gelten kann, ist es dringend empfehlenswert, Fotos im Abstand von mindestens drei Minuten zu machen (bspw. ein Foto von vorne, eins von hinten) und diesen Zeitrahmen auch bei der Online-Meldung einzutragen. Bei weg.li werden automatisch die Uhrzeiten der Fotos übernommen:

Zeitangabe im Formular auf weg.li

Es gibt Verstöße, die über die üblichen drei Minuten hinausgehen (bspw. "Sie parkten länger als 1 Stunde [...]"). Das Ordnungsamt ist für derartige Fälle geschult und protokolliert genau (bspw. indem die Position der Ventile fotografiert wird), bei Privatanzeigen lohnt es sich aber eher nicht, über den "Basisverstoß" hinauszugehen.

Menschen/Gesichter, andere Kennzeichen

Abbildungen von Menschen, insbesondere Gesichtern und den Kennzeichen unbeteiligter PKW, sind für das Ordnungsamt unerheblich und dürfen gerne geschwärzt werden, nötig ist das aber nicht. Falls es zu einem Bußgeldverfahren kommt, nimmt das Ordnungsamt selber die nötigen Schwärzungen vor. Unabhängig davon gilt: "Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild und darf selbst bestimmen, ob das eigene Foto veröffentlicht werden darf." (die Meldung an das Ordnungsamt zählt nicht als Veröffentlichung)

PKW mit geschwärztem Kennzeichen und geschwärzter Person
rot: im Original nicht geschwärzt, gelb: Person, freiwillig für das Ordnungsamt geschwärzt

Mehrere Verstöße

Wenn ein Falschparker bspw. sowohl auf dem Gehweg als auch im absoluten Halteverbot steht, könnte man beide Verstöße melden. Zur Arbeitsvermeidung sollte man dafür beide Hinweise in einer Meldung kombinieren und die Situation im Freitext erklären. Da in der Praxis üblicherweise nur der teurere Verstoß verfolgt wird, kann man sich auch direkt darauf konzentrieren.

Achtung: wenn der gemeldete (Haupt-)Verstoß nicht verfolgt wird, beispielsweise weil noch "genug" Gehweg übrig ist, kann das dazu führen, dass auch die weiteren Verstöße nicht verfolgt werden. Die Empfehlung ist daher, sich auf höchstwahrscheinlich verfolgte Verstöße zu konzentrieren.

Beispiel: Ein PKW parkt mit beiden Rädern auf dem Gehweg und im absoluten Halteverbot. Das Ordnungsamt ahndet derartige Geringfügigkeiten nicht als Gehwegparken. Die Meldung sollte daher nur auf das Halteverot eingehen, um die Chancen einer Verfolgung zu erhöhen.

Gehwegparker, nur Reifen auf Gehweg

Fahrzeug-Gewicht

Weiterhin kann man, je nach Situation, auch auf schwere PKW (bspw. Porsche Cayenne, Transporter) und dadurch verursachte Gehwegschäden hinweisen:

"Bitte prüfen Sie auch eventuelle Gehwegschäden (hohe zulässige Gesamtmasse des PKW)"

LKW auf Radweg

Falschparker ansprechen

Diskussionen mit Falschparkern und Umstehenden sollten dringend vermieden werden. Derartige Diskussionen sind nicht hilfreich, stattdessen sind Beleidigungen und Bedrohungen die Norm. Auf Nachfrage kann man kurz und knapp antworten, dass man Fotos für das Ordnungsamt macht und weitere Details per Post kommen. Anstatt sich auf eine lange Diskussion einzulassen, sollte man eher eine Klärung durch das Ordnungsamt anbieten.

Den eigenen Namen muss man nicht nennen, man muss keinen Ausweis zeigen und man muss keine Fotos löschen. Fotos mit Personen, insbesondere wenn diese versuchen das Fotografieren zu verhindern, sind unproblematisch – derartige Fotos darf man aber nicht veröffentlichen (siehe dazu auch diese Hinweise).

Bei eventuellen Konflikten sollte man anbieten, die Polizei zur Klärung anzurufen (und das natürlich sofort selber machen, wenn man bedroht wird).

Die Situation in Köln

In Köln ist der Verkehrsdienst des Ordnungsamts für den ruhenden Verkehr zuständig. Telefonisch ist dieser Dienst unter 0221 / 221-32000 zu erreichen. Noch während die Ansage läuft, wird man durch Drücken der Tasten 1 - Pause - 1 direkt durchgestellt, um einen Falschparker zu melden. Eine Unterscheidung zwischen dringenden Fällen und "normalen" Falschparkern gibt es bei diesem Prozess nicht, weshalb es unter Umständen eine lange Wartezeit gibt und man sich stattdessen an die Polizei wenden sollte (siehe hier).

Telefonische Meldungen werden laut Aussage des Verkehrsdienstes (bis Dienstschluss) alle verfolgt, wobei der Außendienst laut eigener Erfahrung ggf. erst nach mehreren Stunden vor Ort ist. Dringende Fälle werden zeitnah bearbeitet (auch das kann laut eigener Erfahrung eine Stunde dauern) und ggf. an die Polizei weitergegeben.

Per weg.li gemeldete Verstöße werden vom Verkehrsdienst bearbeitet. Meldungen, die man über das Formular der Stadt Köln einreicht, werden aber schneller bearbeitet und verursachen weniger Aufwand bei der Stadt. Abgesehen von einer automatischen Eingangsbestätigung gibt es allerdings kein Feedback, weshalb es umso wichtiger ist, die entsprechenden Hinweise für eine hilfreiche Meldung zu beachten. Bei konkreten Fragen hilft die Bußgeldstelle der Stadt meiner Erfahrung aber gerne weiter.

Bei den normalerweise zuerst verschickten Schreiben, laut denen ein Verfahren durch Zahlung einer Verwarnung (bis 60 Euro) abgeschlossen werden kann, gibt die Stadt keine Informationen über private Zeugen weiter. Wenn es zu einem Bußgeldverfahren kommt, bspw. wenn die Verwarnung nicht gezahlt wird oder es um mehr als einen geringfügigen Verstoß (also ab 60 Euro) handelt, steht "Nachname, Wohnort" (bspw. "Müller, Köln") im entsprechenden Brief. Weitere Details zu Zeugen (vollständiger Name, Adresse) kann man als Beschuldigter im Rahmen einer Akteneinsicht einsehen.

Beschwerden schreiben

Ordnungsamt und Polizei verhalten sich leider nicht immer korrekt. Je nach Situation und persönlicher Motivation bietet es sich dann an, den Sachverhalt schriftlich im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu klären. Eine derartige Beschwerde ist kostenlos und muss bearbeitet werden, ein Anrecht auf eine (insbesondere zufriedenstellende) Antwort hat man allerdings nicht. Meiner Erfahrung nach helfen derartige Beschwerden, insbesondere bei Wiederholungen, das Verhalten nachhaltig zum Positiven zu ändern.

Falls die Antwort auf eine Beschwerde nicht korrekt erscheint, ist es möglich zu eskalieren und eine (Fachaufsichts-)Beschwerde an die jeweils nächsthöhere Instanz zu schreiben. Bei Interesse berichte ich dazu gerne von meinen persönlichen Erfahrungen.

Beispielbeschwerde (per E-Mail als PDF-Datei, mit eigenen Kontaktdaten):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich reiche Beschwerde bezüglich einer nicht freigeräumten amtlichen Feuerwehrzufahrt ein. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt kurz.

Sachverhalt:

Ich habe mich am xx.xx.2024 um 10:00 Uhr telefonisch an den Verkehrsdienst gewandt und geschildert, dass vor der amtlichen Feuerwehreinfahrt neben der Beispielstr. 123 (12345 Stadt) ein PKW parkt.

Der gemeldete PKW (Volkswagen, weiß, X-YY 123) stand auch um 13:05 Uhr noch an der gleichen Stelle, der PKW wurde also weder umgesetzt noch sonstwie entfernt. Dies habe ich telefonisch um 13:10 Uhr gemeldet. In diesem zweiten Telefonat wurde mir bestätigt, dass Mitarbeiter*innen nach meinem ersten Anruf bereits vor Ort waren.

Beschwerde:

Die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes waren vor Ort. Die Behinderung bzw. Gefährdung wurde nicht beseitigt.

Begründung:

Es besteht aufgrund der amtlichen Feuerwehrzufahrt ein absolutes Haltverbot. In diesem Fall gibt es auch keinen Ermessensspielraum.

Mit freundlichen Grüßen
Name

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