Falschparker – ein kleiner Leitfaden

Auf dieser Seite möchte ich einen kleinen Leitfaden bereitstellen, der beim Umgang mit Falschparkern – insbesondere in Köln – helfen kann. Ich bitte ausdrücklich um Verbesserungsvorschläge und Fehlerhinweise, damit diese Seite möglichst hilfreich ist. Ich bin dafür per E-Mail zu erreichen.

Polizei parkt auf Radschutzstreifen (Quelle: Reddit)

Je nach Situation bieten sich verschiedene Vorgehensweisen an. In einer dringenden Situation, beispielsweise einer zugeparkten Feuerwehrzufahrt, sollte man immer das Ordnungsamt bzw. die Polizei anrufen. Bei weniger dringenden Vergehen kann man natürlich auch das Ordnungsamt telefonisch informieren, eine zeitnahe Bearbeitung ist allerdings nicht immer realistisch.

Zusätzlich zu telefonischen Meldungen kann man Verstöße auch selber dokumentieren und dem Ordnungsamt online melden. Hierzu gibt es auf dieser Seite einige Hinweise, wie man diese Meldung gestalten sollte, damit sie auch bearbeitet wird.

Inhaltsverzeichnis

Dringende Situation

Ordnungsamt

Bei beispielsweise einer zugeparkten Feuerwehrzufahrt muss das falsch parkende Fahrzeug sofort umgesetzt werden. Hierfür sollte man das Ordnungsamt anrufen und auf die Dringlichkeit hinweisen.

Meiner Erfahrung nach sind viele andere Verstöße, wie zugeparkte Gehwege oder Fußgängerüberwege, allerdings nicht ausreichend dafür, dass das Ordnungsamt bzw. die Polizei sofort aktiv wird.

Ein entsprechendes Gespräch könnte wie folgt ablaufen:

"Guten Tag, mein Name ist X. Ich möchte einen Falschparker in einer amtlichen Feuerwehrzufahrt (im Stadtteil Y) melden."
    "Ich notiere eben ihren Namen und ihre Telefonnummer. In welcher Straße ist das? Hausnummer?"
"Beispielstraße 123."
    "Danke, ist notiert. Ich gebe es an die Kollegen im Außendienst weiter.

Eventuell wird man nach dem Kennzeichen des PKW gefragt, das muss man aber nicht nennen können.

Normalerweise kommt daraufhin jemand vom Außendienst, dokumentiert den Verstoß und sorgt dafür, dass das Fahrzeug entfernt wird. Hierfür wird zuerst versucht, den Halter telefonisch zu kontaktieren. Wenn das nicht klappt, wird ein Abschleppunternehmen beauftragt.

Anwesend vor Ort muss (und sollte) man hierfür nicht sein. Falls man aber mitbekommt, dass das Fahrzeug in der Zwischenzeit entfernt wurde, sollte man das Ordnungsamt kurz informieren, um eine unnötige Anfahrt zu vermeiden.

Polizei

Es ist durchaus realistisch, dass das Ordnungsamt außerhalb der Öffnungszeiten nicht erreichbar ist oder man bei einer telefonischen Meldung von Überlastung oder nahendem Schichtende erfährt. In Zeiten, in denen viel los ist (bspw. Abendstunden am Wochenende), kann man auch über 10 Minuten in der Warteschleife hängen. In diesen Fällen ist es kein Problem, die Polizei anzurufen. Dafür sollte man die Telefonnummer der jeweiligen Wache herausfinden (und nicht den Notruf wählen). Ein entsprechendes Gespräch könnte wie folgt starten:

"Guten Tag, mein Name ist X. Ich möchte einen Falschparker in einer amtlichen Feuerwehrzufahrt (im Stadtteil Y) melden. Das Ordnungsamt ist nicht erreichbar."

Je nach Situation wird man telefonisch an das Ordnungsamt weiterverbunden (vorbei an Warteschleifen) oder kann die Angaben direkt an die Polizei durchgeben. Die Bearbeitung vor Ort wird eventuell trotzdem vom Ordnungsamt durchgeführt, wenn die Polizei es schafft den Auftrag weiterzugeben.

Wenn der Auftrag nicht angenommen wird ("Wir sind nicht zuständig", "Dann warten Sie länger in der Warteschleife", sonstige Diskussionen), sollte man den Namen des Polizisten am Telefon notieren und das Anliegen schriftlich über eine Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB, siehe hier) klären. Es kann auch nicht schaden, nach dem Vorgesetzten zu fragen und (freundlich, aber bestimmt) auf die Dringlichkeit der Situation und die Zuständigkeit der Polizei (mangels Erreichbarkeit des Ordnungsamtes) zu verweisen.

Verstöße telefonisch melden

Prinzipiell funktionieren telefonische Meldungen ähnlich wie bei dringenden Situationen. Aufgrund Überlastung (Personalknappheit, Unterfinanzierung, ...) führend diese Anrufe allerdings nicht zwingend dazu, dass die Situation zeitnah vor Ort vom Außendienst wahrgenommen (und ggf. geahndet) wird.

Eine telefonische Meldung kann trotzdem sinnvoll sein, wenn

Ein entsprechendes Gespräch könnte wie folgt ablaufen:

"Guten Tag, mein Name ist X. Ich möchte mehrere Falschparker (im Stadtteil X) melden."
    "Ich notiere eben ihren Namen und ihre Telefonnummer. Worum geht es denn?"
"In der Beispielstraße stehen ca. zehn PKW im Halteverbot, zwischen Hausnummer 5 und 19."
    "Danke, ist notiert. Ich gebe es an die Kollegen im Außendienst weiter.

Verstöße online melden

Mehrere Städte bieten Kontaktformulare oder -adressen an, um Verstöße auch online zu melden. Die private Webseite weg.li bietet eine moderne und bequeme Möglichkeit, um Meldungen online vorzunehmen. Hierfür wird die Eingabe beispielsweise durch eine Kennzeichen-Erkennung und automatisierte Adresseingabe unterstützt.

Damit eine private Online-Meldung vom jeweiligen Ordnungsamt auch verfolgt wird, sollte man einige Hinweise beachten bzw. Fehler vermeiden.

Die Meldung darf nicht anonym erfolgen, man muss also seinen Namen und eine Adresse angeben. Es ist hierbei möglich, auch bspw. die Adresse des Arbeitgebers anzugeben, sofern die Post entsprechend zugestellt wird. Die eigenen Daten werden (im Normalfall) vom Ordnungsamt nicht weitergegeben, spätestens bei einem Gerichtsverfahren ist es dem Beschuldigten aber möglich, durch Akteneinsicht diese Daten einzusehen.

Die Beweisfotos müssen den Sachverhalt klar dokumentieren. Hierfür ist es zwingend nötig, dass das Kennzeichen sowie der Verstoß klar zu erkennen sind. Mir ist mangels offizieller Information nicht klar, welche Angaben ansonsten verpflichtend sind. Empfehlenswert ist allerdings, wenigstens auf Folgendes zu achten:

Ein weiteres Foto von hinten ist auch nicht falsch. Wenn ein Park- oder Halteverbot eingerichtet wurde, sollte man auch die Schilder am Anfang und Ende der Zone fotografieren. In seltenen Fällen dürfen PKW auch auf dem Gehweg stehen (allerdings ohne jemanden zu behindern). Um auszuschließen, dass jemand sich unberechtigt darauf beruft, sollte man daher auch die Windschutzscheibe fotografieren, so dass man nachweisen kann, dass keine Erlaubnis ausgelegt war.

Falschparker PKW von hinten

Es gibt Verstöße, bei denen eine Behinderung zu einem höheren Bußgeld und Punkten führen kann. Diese Behinderung sollte allerdings auch nachgewiesen und erklärt werden. Besonders hilfreich ist hierfür, wenn man dies mit Fotos von (weiteren) Fußgängern oder Radfahrern belegen kann. Der Text der Meldung kann dann beispielsweise lauten:

"Inklusive mir wurden mehrere Radfahrer (siehe Fotos) behindert, also zum Anhalten oder Ausweichen gezwungen."

Radfahrer, die auf zugeparktem Radweg behindert werden

oder

"Inklusive mir wurden mehrere Fußgänger (siehe Fotos) behindert, also zum Anhalten oder Ausweichen gezwungen. Ein Begegnungsverkehr war nicht möglich."

Fußgänger, die auf zugeparktem Gehweg behindert werden

Analog zur Behinderung gibt es auch den Vorwurf der Gefährdung. Mir ist leider nicht klar, wie genau eine Gefährdung nachgewiesen werden kann. Ich bin offen für Hinweise!

Bei Parkverstößen ist es außerdem nötig, die Dauer zu dokumentieren. Auch wenn bereits ein verlassenes Fahrzeug als geparkt gilt, ist es empfehlenswert, Fotos im Abstand von mindestens drei Minuten zu machen und diesen Zeitrahmen auch bei der Online-Meldung einzutragen. Bei weg.li werden automatisch die Uhrzeiten der Fotos übernommen:
Zeitangabe im Formular auf weg.li

Abbildungen von Menschen, insbesondere Gesichtern, sind für das Ordnungsamt unerheblich und sollten entsprechend geschwärzt werden. Falls der Fahrer aus den Fotos erkennbar ist, kann man dies im Text erwähnen und auf Aufforderung das ungeschwärzte Foto vorweisen. Insbesondere gilt: "Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild und darf selbst bestimmen, ob das eigene Foto veröffentlicht werden darf."

PKW mit geschwärztem Kennzeichen und geschwärzter Person
rot: im Original nicht geschwärzt, gelb: Person, für das Ordnungsamt geschwärzt

Weiterhin kann man, je nach Situation, auch auf Vorsatz oder schwere PKW hinweisen. Ein Vorsatz liegt beispielsweise vor, wenn die Warnblinkanlage eingeschaltet wurde. Dies kann man idealerweise mit Fotos belegen, ich mache zusätzlich ein kurzes Video und weise darauf im Text hin. Bei Fahrzeugen, die eine zulässige Gesamtmasse von mindestens 2,8 Tonnen haben (bspw. Porsche Cayenne, Transporter), kann man außerdem auf eventuelle Gehwegschäden hinweisen:

"Bitte prüfen Sie auch eventuelle Gehwegschäden (hohe zulässige Gesamtmasse des PKW)"

LKW auf Radweg

Falschparker ansprechen

Diskussionen mit Falschparkern und Umstehenden sollten dringend vermieden werden. Derartige Diskussionen sind nicht hilfreich, stattdessen sind Beleidigungen und Bedrohungen die Norm. Auf Nachfrage kann man kurz und knapp antworten, dass man Fotos für das Ordnungsamt macht und weitere Details per Post kommen. Anstatt sich auf eine lange Diskussion einzulassen, sollte man eher eine Klärung durch das Ordnungsamt anbieten.

Den eigenen Namen muss man nicht nennen, man muss keinen Ausweis zeigen und man muss keine Fotos löschen. Fotos mit Personen, insbesondere wenn diese versuchen das Fotografieren zu verhindern, sind unproblematisch – derartige Fotos darf man aber nicht veröffentlichen (siehe dazu auch diese Hinweise).

Bei eventuellen Konflikten sollte man anbieten, die Polizei zur Klärung anzurufen (und das natürlich sofort selber machen, wenn man bedroht wird).

Die Situation in Köln

In Köln ist der Verkehrsdienst des Ordnungsamts für den ruhenden Verkehr zuständig. Telefonisch ist dieser Dienst unter 0221 / 221-32000 zu erreichen. Noch während die Ansage läuft, wird man durch Drücken der Tasten 1 - Pause - 1 direkt durchgestellt, um einen Falschparker zu melden. Eine Unterscheidung zwischen dringenden Fällen und "normalen" Falschparkern gibt es bei diesem Prozess nicht, weshalb es unter Umständen eine lange Wartezeit gibt und man sich stattdessen an die Polizei wenden sollte (siehe hier).

Telefonische Meldungen werden laut Aussage des Verkehrsdienstes (bis Dienstschluss) alle verfolgt, wobei der Außendienst laut eigener Erfahrung ggf. erst nach mehreren Stunden vor Ort ist. Dringende Fälle werden zeitnah bearbeitet (auch das kann laut eigener Erfahrung eine Stunde dauern) und ggf. an die Polizei weitergegeben.

Per weg.li gemeldete Verstöße werden vom Verkehrsdienst bearbeitet. Abgesehen von einer automatischen Eingangsbestätigung gibt es allerdings kein Feedback, weshalb es umso wichtiger ist, die entsprechenden Hinweise für eine hilfreiche Meldung zu beachten.

Beschwerden schreiben

Ordnungsamt und Polizei verhalten sich leider nicht immer korrekt. Je nach Situation und persönlicher Motivation bietet es sich dann an, den Sachverhalt schriftlich im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu klären. Eine derartige Beschwerde ist kostenlos und muss bearbeitet werden, ein Anrecht auf eine (insbesondere zufriedenstellende) Antwort hat man allerdings nicht. Meiner Erfahrung nach helfen derartige Beschwerden, insbesondere bei Wiederholungen, das Verhalten nachhaltig zum Positiven zu ändern.

Falls die Antwort auf eine Beschwerde nicht korrekt erscheint, ist es möglich zu eskalieren und eine (Fachaufsichts-)Beschwerde an die jeweils nächsthöhere Instanz zu schreiben. Bei Interesse berichte ich dazu gerne von meinen persönlichen Erfahrungen.

Beispielbeschwerde (per E-Mail als PDF-Datei, mit eigenen Kontaktdaten):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich reiche Beschwerde bezüglich einer nicht freigeräumten amtlichen Feuerwehrzufahrt ein. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt kurz.

Sachverhalt:

Ich habe mich am xx.xx.2024 um 10:00 Uhr telefonisch an den Verkehrsdienst gewandt und geschildert, dass vor der amtlichen Feuerwehreinfahrt neben der Beispielstr. 123 (12345 Stadt) ein PKW parkt.

Der gemeldete PKW (Volkswagen, weiß, X-YY 123) stand auch um 13:05 Uhr noch an der gleichen Stelle, der PKW wurde also weder umgesetzt noch sonstwie entfernt. Dies habe ich telefonisch um 13:10 Uhr gemeldet. In diesem zweiten Telefonat wurde mir bestätigt, dass Mitarbeiter*innen nach meinem ersten Anruf bereits vor Ort waren.

Beschwerde:

Die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes waren vor Ort. Die Behinderung bzw. Gefährdung wurde nicht beseitigt.

Begründung:

Es besteht aufgrund der amtlichen Feuerwehrzufahrt ein absolutes Haltverbot. In diesem Fall gibt es auch keinen Ermessensspielraum.

Mit freundlichen Grüßen
Name

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